AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Sicherheit an der Arbeitsstelle ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei nicht Einhaltung von ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen sind wir berechtigt die Arbeit einzustellen.

Angebotspreise gelten nur für den jeweiligen Einsatz bzw. die jeweilige Baustelle.

Die Strom- und Wasserkosten für den Einsatz von Geräten und Maschinen
gehen auf Kosten des Auftraggebers. Bei Bohrarbeiten: Strom 230 V wahlweise 400 / 16 Amp. Bei Schneidearbeiten: Starkstrom 400 V / 32 Amp. bzw. 16 Amp.

Die maximale Distanz zur Entnahmestelle von Wasser und Strom beträgt max. 70 m.

Die Haftung für Wasserschäden oder ähnliches kann auf gar keinen Fall von uns übernommen werden! Auch nicht wenn es vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht wird, oder das Absaugen des Wassers als Dienstleistung angeboten wird.

In den Richtpreisen ist nicht inbegriffen
- Erstellen von benötigten Gerüsten für Arbeiten welche 2 m über dem Boden ausgeführt werden - Unterstützen von freizuschneidenden Teilen
- Anzeichnen der Bohr- und Schneidestelle (wird vorausgesetzt)
- Sichern von Betonteilen sowie der Ausbau und die Entsorgung des Ausbruchmaterials
- Abdeck- und Schutzmaßnahmen für Wasserschäden sowie für angrenzende Bauteile
- Entfernen oder schützen von Wänden und Bodenbelägen
- Schneeräumen und die Maßnahmen gegen das Einfrieren von Kühlwasser
- Sichern von bearbeiteten Öffnungen
Alle diese Maßnahmen können auf Wunsch in Regie ausgeführt werden.

Die gesamte Verantwortung, sowie die Kosten für eventuelle Beschädigungen an Leitungen (Gas, Wasser, Strom, Heizung, Telefon, Alarm, usw.), bzw. Folgeschäden, welche am zum bearbeitenden Objekt auftreten könnten, werden vom Auftraggeber bzw. dessen Vertreter übernommen. Es ist wichtig, dass uns die Lage von Leitungen, Kabeln und dergleichen mitgeteilt wird.

Für Veränderungen des statischen Gefüges am Objekt, sowie für Folgeschäden, welche sich aus der Lage der Schnittflächen oder Bohrpunkte ergeben, wird jegliche Haftung abgelehnt. Die Statik muss im Voraus abgeklärt werden, da von unserer Seite her keine Haftung übernommen werden kann. Der Auftraggeber bzw. dessen Vertreter ist verpflichtet bei Eingriffen in Teile der Trägerkonstruktion die Tragfähigkeit derer zu überprüfen.

Der Auftraggeber ist für die Abwassermöglichkeiten verantwortlich, bzw. die Prüfung und Bekanntgabe von möglichen Pumpen, Pumpanlagen und dergleichen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Verstopfungen bzw. Kanalreinigungen; ansonsten müssen wir diese Wasserentsorgung zusätzlich in Rechnung stellen.

Jede Arbeit wird nach der Ö-Norm B 2253/AGB/ unserer Preisliste oder Angeboten/Tagesarbeitsbericht ausgeführt und abgerechnet.

Rechnungen sind spätestens innerhalb von 1 Monat ohne Abzug zu bezahlen. Es gilt das Zahlungszieldatum, dass auf der Rechnung vermerkt ist. Abzüge ohne vorherige Rücksprache werden nicht akzeptiert, sondern automatisch an ein Inkassobüro weitergeleitet. Rechnungsadressänderungen, bzw. Rechnungs- Änderungswünsche müssen innerhalb von 14 Tagen erfolgen, für spätere Rechnungsänderungen müssen wir eine Bearbeitungspauschale von EURO 30,- einfordern.

Alle Preise auf der Preisliste sind in Euro und exkl. Ust. angeführt. Die Preisliste gilt bis auf Widerruf.


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